Eine Sicherheitsfachkraft ist ein (interner oder externer) betrieblicher Berater und unterstützt die Leitung der Unternehmens bei der Durchsetzung von Sicherheit und Gesundheitsschutz im Unternehmen sowie bei der ordnungsgemäßen Benutzung vorgeschriebener Schutzvorrichtungen und persönlicher Schutzausrüstung. (Gesetzliche Forderung u.a. §5 ASiG)
Die Aufgaben einer Sicherheitskraft sind unter anderem den Arbeitgeber und die Beauftragten über den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung zu beraten, die Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln und die Einführung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen. (geregelt u.a. §6 ASiG)
Gerne stellen wir Ihnen ausgebildete und erfahrene Sicherheitsfachkräfte zur Verfügung.
Grundlage der notwendigen Betreuungsart oder der jährlichen Einsatzzeit ist die DGUV Vorschrift 2
- Bei Betrieben mit bis zu 10 Beschäftigten richtet sich der Umfang der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung nach Anlage 1.
- Bei Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten gelten die Bestimmungen nach Anlage 2.
- Abweichend kann der Unternehmer nach Maßgabe von
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- Anlage 3 ein alternatives Betreuungsmodell wählen, wenn er aktiv in das Betriebsgeschehen eingebunden ist und die Zahl der Beschäftigten mehr als 10 und bis zu 30 beträgt.
- Anlage 4 ein alternatives Betreuungsmodell wählen, wenn er aktiv in das Betriebsgeschehen eingebunden ist und die Zahl der Beschäftigten bis zu 10 beträgt.
- Bei der Berechnung der Zahl der Beschäftigten sind jährliche Durchschnittszahlen zugrunde zu legen.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Auswahl der besten Methode für Ihr Unternehmen.
Handlungshilfe "DGUV Vorschrift 2 - Hintergrundinformationen für die Beratungspraxis (PDF, 1,5 MB)" ausführlich beschrieben.