Wann benötige ich eine Brandschutzordnung? (Brandschutzplanung im Betrieb)

In manchen Unternehmen muss eine Brandschutzordnung erstellt werden. Diese ist Teil des organisatorischen Brandschutzes. In drei Teilen wird darin das korrekte Verhalten im Brandfall oder nach einer Explosion beschrieben. Auch die Verhütung von Bränden ist Thema.

In welchen Betrieben eine Brandschutzordnung notwendig ist, ist anhand der Brand- und Explosionswahrscheinlichkeit zu entscheiden. Genauere Anforderungen an Brandschutzordnungen finden sich in den Bauordnungen der Bundesländer.

Die Brandschutzordnung kann aus 3 Teilen bestehen.

 

Teil A

Die Brandschutzordnung Teil A sollte in jedem öffentlichen Gebäude an gut zugänglichen Stellen ausgehängt sein. Sie richtet sich an ALLE Personen in einem Gebäude, z.B. Besucher, Kunden, Lieferanten, Bewohner und Fremdfirmen.

 

Teil B

Die Brandschutzordnung Teil B richtet sich an alle eigenen Mitarbeiter oder an Personen die sich nicht nur vorübergehend in einem Gebäude aufhalten. Festgelegt sind hier Hinweise zu Verhaltensregeln.

 

Teil C

Die Brandschutzordnung Teil C wird erstellt für Mitarbeiter mit besonderen Aufgaben im Brandschutz: Geschäftsführer, Brandschutzbeauftragte,Brandschutz- und Evakuierungshelfer.

 

Gerne überprüfen wir mit Ihnen zusammen Ihre Situation und begleiten ggf. notwendige Änderungsmaßnahmen, damit Sie wieder gesetzeskonform und rechtssicher werden.